Home Neuigkeiten Taxifahrer werden sich also wohl ent- oder umgewöhnen müssen.
Taxifahrer werden sich also wohl ent- oder umgewöhnen müssen. PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 11. März 2008 13:51

Entgegen der allgemeinen Ansicht, darf der Taxifahrer, auch in einem Rauchertaxi, nicht Rauchen, wenn der Fahrgast dem nicht zustimmt.

Dies ist in der BO Kraft § 8 Nr. 3 Verhalten im Fahrdienst, geregelt. Hier wird dem Fahrer während der Fahrt das Rauchen untersagt, jedoch mit der Ausnahme, wenn der Fahrgast dem Rauchen zustimmt, ist es dem Fahrer erlaubt. Somit ist auch in einem Rauchertaxi das Rauchen nicht erlaubt, wenn der Fahrgast dem nicht zustimmt.

In einem als Nichtraucher gekennzeichneten Taxi, die mit einem nach außen und innen wirkenden Nichtraucherschild kenntlich gemacht sein müssen, ist das Rauchen ausnahmslos für den Taxifahrer und dem Fahrgast untersagt. Auch bei Leerfahrten ist dem Taxifahrer das Rauchen nicht erlaubt.

Die Bundesregierung will nun in allen öffentlichen Verkehrsmitteln das komplette Rauchverbot einführen, der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband lehnt die Pläne dennoch ab, mit der Begründung das gerade Kneipenbesucher bei Heimfahrt noch eine rauchen wollen.

Wenn man bedenkt, das viele Taxifahrer, die selber nicht Rauchen, sich wegen der angeblich besseren Verdienstmöglichkeiten, dem Gesundheitsrisiko aussetzen, wäre eine Gleichstellung aller Fahrzeuge als Nichtrauchertaxen wünschenswert.

LAST_UPDATED2
 
Taxi-Ruf: +49 3935/923000 * Copyright © 2008 Taxi Tangerhütte. Alle Rechte vorbehalten.