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Wann haben Sie sich zuletzt auf Ihre Arbeit gefreut? Wenn's schon länger her sein sollte, wird es Zeit für neue Perspektiven: Flughafentransfer und Mietwagenfahrten. Bei uns erwarten Sie immer wieder spannende und abwechslungsreiche Aufgaben, zwar eine Aushilfsbeschäftigung, dafür aber beste Arbeitsbedingungen. Wir suchen ... ... zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n qualifizierte/n: Mietwagen-Fahrer/Mietwagen-Fahrerin, gerne auch eine ältere Person zur Aushilfe aus dem Raum Rogätz, Angern, Colbitz Unsere Kunden sind aus Deutschland- und Weltweit, wir fahren für verschiedene Reisebüros und Fluggesellschaften. Aufgaben: Wir suchen eine / n Mietwagen-Fahrer / in zur Aushilfe, die / der den Führerschein Klasse B / 3 besitzt. Es sind Fahrten zu Tages- wie zu Nachtzeiten durchzuführen. Wir sind 365 Tage im Jahr für unsere Gäste unterwegs. Profil: In dieser Position wird sehr viel Selbstständigkeit von Ihnen verlangt. Sie sprechen nach Möglichkeit eine zweite Fremdsprache, vorzugsweise Englisch. Für Fahrertätigkeit: Sie sind zuverlässig, flexibel und verfügen über einen entsprechenden Personenbeförderungsschein. Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick Mietwagenfahrer / -innen befördern Personen und ihr Gepäck zu deren gewünschtem Fahrtziel. Mietwagen sind ein Beförderungsmittel für den so genannten Gelegenheitsverkehr im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Vor jedem Dienstbeginn überprüfen Mietwagenfahrer/innen die Betriebsfähigkeit ihres Fahrzeuges. Über die reinen Fahrtätigkeiten sind sie häufig gefragter Ansprechpartner für Restauranttipps, für Hotelempfehlungen oder Tipps zum Nachtleben in den Städten. Zudem nehmen sie auch reine Kurieraufträge an und führen Botenfahrten aus. Vorraussetzung: Zur Tätigkeit als Mietwagenfahrer/in wird der Führerschein zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen vorausgesetzt (§ 48 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung/FeV) vom 18.08.98 (BGBl. I S. 2214), zuletzt geändert am 14.12.01 (BGBl. I S. 3783)). Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE (früher Klasse 3) seit mindestens zwei Jahren besitzt, mindestens 21 Jahre alt ist und die Gewähr dafür bietet, dass er oder sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird sowie die geistige und körperliche Eignung nachweist. Angebot:
Wir bieten Ihnen eine Aushilfs-Beschäftigung mit einem leistungsgerechten Gehalt. Bewerbung: Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
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